Alle im Vertrag genannten Endpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Änderung der Steuersätze während der Laufzeit des Vertrages erfolgt eine entsprechende Anpassung.
Aus statischer oder planerischer Notwendigkeit entstehende Änderungen, sind durch den Auftraggeber zu vergüten. Davon abgesehen handelt es sich um einen Festpreis bis zu dem im Vertrag angegebenen Datum.
Nach Ablauf dieses Preisgarantie-Zeitraumes erhöht sich der im Vertrag vereinbarte Gesamtpreis um 0,8% für jeden angebrochenen Monat einer Verzögerung des Baubeginns, den die Fa. Solidwood nicht zu vertreten hat. Bei Verzögerungen von mehr als 9 Monaten ist ein neuer Festpreis zu vereinbaren.
Vom Auftraggeber (der Baufamilie)sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig, so trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und entbindet darüber hinaus die Fa. Solidwood von getroffenen terminlichen Vereinbarungen.
a. Die Ausführungsbeschreibung des Solidwood- Ausbauhauses muss spätestens zwei Monate vor Montagebeginn festgelegt sein.
b. Die Baugenehmigung einschl. sämtlicher Bauauflagen und evtl. zeichnerischer Anlagen sind der Fa. Solidwood spätestens zwei Monate vor Montagebeginn vorzulegen.
c. Die Baustelle muss entsprechend den nachfolgenden Montage-Voraussetzungen hergerichtet sein.

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