Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines


Grundlage der Lieferungen und Leistungen der Fa. Solidwood Holzhausbau GmbH sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Vertragsgrundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), soweit nachstehend nichts anderes oder zusätzliches geregelt ist.

2. Lieferumfang


Die Fa. Solidwood (Auftragnehmer) liefert Ihre Produkte entsprechend den in dem  Werkvertrag nebst „Anlagen“ beschriebenen Leistungen. Prüf- und Genehmigungs-gebühren, Kosten für Straßensperrungen, Mieten für die Benutzung öffentlicher Anlagen (z.B. Bürgersteige und Straßen) sowie evtl. andere behördliche Kosten trägt die Baufamilie (der Auftraggeber).

Die Fa. Solidwood kann evtl. notwendige Änderungen, z.B. bautechnischer oder produktionsbedingter Art, auch nach Vertragsabschluß vornehmen, soweit sie keine Wertminderung bedeuten und für den Bauherren zumutbar sind.

Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und zwar auch dann, wenn sie im Herstellungswerk oder bei Unterlieferanten eingetreten sind, um die Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörung, Arbeitskämpfe und Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, auch bei Unterlieferanten, behördliche Maßnahmen und höhere Gewalt.
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